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Werden die amtlichen Richtlinien eingehalten? Sowohl gerichtlich angeforderte als auch privat veranlasste Gutachten werden von mir so erstellt, dass sie den amtlichen Richtlinien entsprechen. Privat veranlasste Gutachten sind demzufolge gerichtstauglich und werden erfahrungsgemäß anerkannt. Es obliegt aber dem Gericht, welche Beweismittel es im Einzelfall zulässt. << zurück |