Vaterschaftstest Prof. Dr. Jörg Schmidtke
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Erklärung zum "heimlichen Vaterschaftstest"

Ich meine, dass genetische Untersuchungen jeder Art nur auf der Grundlage eines Gesetzes oder durch wirksame Einwilligung der untersuchten Person (bzw. ihrer Sorgeberechtigten) durchgeführt werden dürften. Dies gilt auch für Abstammungsuntersuchungen. Jede untersuchte Person muss wissen können, in welchem Labor sie auf welche Merkmale hin untersucht wird, denn genetische Untersuchungen können direkt oder indirekt Auskunft z. B. über Persönlichkeitsmerkmale und Krankheitsrisiken geben, die keinen Dritten etwas angehen.

Wenn jeder jeden nach Belieben genetisch ausforschen dürfte, würden wir unser Grundrecht verlieren, über uns selbst bestimmen zu können. Ich rate jedem davon ab, eine Probe von sich selbst einem Labor zu übergeben, welches heimliche Tests durchführt. Denn wo ohne Wissen des Probengebers getestet wird, könnte jeder zum Opfer einer Ausspähung durch andere werden.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, heimliche genetische Tests zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

Professor Dr. med. Jörg Schmidtke


Literaturhinweise:

C. Dierks, A. Wienke, W. Eberbach, J. Schmidtke, H.-D. Lippert (Hrsgb.): Genetische Untersuchungen und Persönlichkeitsrecht. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, 2003

Einbecker Empfehlungen 2002:
http://www.albrechtwienke.de/arzt/einbecker_empfehlungen-2002.htm

Die Zeitschrift Oekotest hat Vaterschaftsgutachter getestet und
dabei auch die Frage nach der Zustimmungspflicht der Mutter
aufgeworfen:
http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?doc=30572

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